All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) des Gästehaus Centro (GC)

1. Abschluss eines Vertrages

Die AGB gel­ten mit der Buchung als aner­kannt. Der Beher­ber­gungs­ver­trag ist abge­schlos­sen, sobald Zim­mer oder ande­re Leis­tun­gen bestellt und zuge­sagt sind. Der Abschluss des Beher­ber­gungs-ver­tra­ges ver­pflich­tet die Ver­trags­part­ner zur Erfül­lung des Ver­tra­ges. Ist der Bestel­ler nicht iden­tisch mit dem Gast, so haf­ten bei­de für alle ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

2.1. Die Reser­vie­rungs­da­ten sind für bei­de Ver­trags­par­tei­en bin­dend. 2.2. Sofern nicht anders schrift­lich ver­ein­bart, ste­hen reser­vier­te Zim­mer dem Gast am Anrei­se­tag ab 15.00 Uhr zur Ver­fü­gung und müs­sen am Abrei­se­tag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Eine Inan­spruch-nah­me der Zim­mer über den ver­ein­bar­ten Zeit­rah­men hin­aus bedarf der aus­drück­li­chen Zustim­mung der Rezep­ti­on. In die­sem Fall ist eine voll­stän­di­ge Buchung incl. Bestä­ti­gung vorzunehmen.

3. Leis­tun­gen

Der Gast erwirbt kei­nen Anspruch auf Bereit­stel­lung bestimm­ter Zim­mer oder Räum­lich­kei­ten einer Kate­go­rie. Jede Unter­oder Wei­ter­ver­mie­tung bedarf der schrift­li­chen Ein­wil­li­gung des GC. Wer­den Zim­mer oder sons­ti­ge Leis­tun­gen auf Opti­ons­ba­sis reser­viert, sind die Opti­ons­da­ten für bei­de Par­tei­en bin­dend. Nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Opti­ons­frist kann das GC ohne Rück­spra­che über opti­ons­ge­buch­te Zim­mer und Leis­tun­gen frei ver­fü­gen. Die Prei­se ver­ste­hen sich pro Zim­mer und Über­nach­tung, incl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Abwei­chun­gen hier­von wer­den bekannt gemacht.

4. Zah­lun­gen

4.1. Das Ent­gelt für alle gebuch­ten Leis­tun­gen ist sofort bei Anrei­se gesamt fäl­lig. Bei län­ger­fris­ti­ger Buchung – mehr als 10 Tage – wird ab Wochen­frist jeweils die kom­men­de Kalen­der­wo­che sofort fällig.
4.2. Das GC kann, ohne Begrün­dung, jeg­li­che Bestel­lung und Reser­vie­rung oder ande­re Leis­tung, die aus­zu­füh­ren ist, von der gesam­ten oder teil­wei­sen Beglei­chung vor­aus­sicht­lich geschul­de­ter Beträ­ge im Vor­aus abhän­gig machen und zwar in Form von Anzah­lun­gen, Abschlags­zah­lun­gen oder Gesamt­vor­aus­zah­lun­gen. Kommt der Gast mit sei­ner Zah­lung in Ver­zug, so kann das Hotel die Ver­ein­ba­rung mit sofor­ti­ger Wir­kung auf­he­ben. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Kos­ten, ins­be­son­de­re den Aus­fall ander­wei­ti­ger Ver­mie­tung, bleibt dem Haus vorbehalten.
4.3. Die Akzep­tanz und die Aus­wahl von Kre­dit­kar­te ist dem GC in jedem ein­zel­nen Fall frei­ge­stellt, und zwar auch dann, wenn die grund­sätz­li­che Akzep­tanz von Kre­dit­kar­ten durch Aus­hän­ge im Haus ange­zeigt wird.

5. Stor­nie­run­gen

5.1. Bei Um- bzw. Abbe­stel­lun­gen von reser­vier­ten Gäs­te­zim­mern oder Arran­ge­ments wer­den in Rech­nung gestellt:

  • a) Bis 5 Tage vor Ankunft kostenfrei
  • b) Bis 3 Tage vor Anrei­se 12.00 Uhr, 70 % der ver­ein­bar­ten Leistung

5.2. Über­nach­tun­gen, die weder in Anspruch genom­men wer­den noch stor­niert wur­den, wer­den mit 80% des Arran­ge­ments in Rech­nung gestellt. Es ist hier­bei uner­heb­lich, ob das GC aus­ge­bucht ist oder nicht. Sämt­li­che Stor­nie­run­gen müs­sen schrift­lich erfolgen.
5.3. Dem Gast bleibt der Nach­weis gestat­tet, ob über­haupt kein, oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist.

6. Haf­tung

6.1. Der Gast haf­tet gegen­über dem GC für die von ihm ver­ur­sach­ten Schä­den. Das GC haf­tet gegen­über dem Gast bzw. Ver­trags­part­ner nicht, wenn die Leis­tungs­er­brin­gung im Fal­le eines Streiks oder infol­ge höhe­rer Gewalt unmög­lich wird. Das GC haf­tet gegen­über dem Gast nur nach Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit nur nach den Bestim­mun­gen des BGB ( maxi­mal bis zum 100-fachen des Zim­mer­prei­ses, maxi­mal 3000 Euro).
6.2. Die Möbel­tre­so­re in den Zim­mern bie­ten eine ver­bes­ser­te Auf­be­wah­rungs­mög­lich­keit. Eine Haf­tung des GC für ein­ge­schlos­se­ne Sachen oder Bar­geld oder Wert­ge­gen­stän­de wird jedoch weder für Auf­be­wah­rung im Zim­mer noch im Möbel­tre­sor über­nom­men. Die Haf­tung des GC für Vor­satz bleibt unberührt.

7. Kün­di­gung

Falls ein Ver­an­stal­ter oder Gast ohne Zustim­mung vom GC öffent­lich wirbt, glei­ches gilt für Ein­la­dung zu Vor­stel­lungs­ge­sprä­che bzw. zu Ver­kaufs­ver­an­stal­tun­gen so steht in die­sen Fäl­len dem GC das Recht auf Kün­di­gung zu. Benutzt der Gast die ihm über­las­se­nen Räu­me zu einem ande­ren als ver­ein­bar­ten Zweck, so steht dem GC ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht zu. Poli­ti­sche und eth­ni­sche Ver­an­stal­tun­gen sind bei der Anmel­dung deut­lich zu kenn­zeich­nen. Hat das GC den begrün­de­ten Anlass zu der Annah­me, dass eine Ver­an­stal­tung den rei­bungs­lo­sen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder den Ruf des Hau­ses bzw. der Gäs­te gefähr­det, eben­so im Fal­le der höhe­ren Gewalt oder inne­ren Unru­hen, kann das GC das Ver­trags­ver­hält­nis eben­falls frist­los kün­di­gen. Anspruch auf die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung steht dem GH Centro auch im Kün­di­gungs­fal­le zu. Die reser­vier­ten Räu­me dür­fen unter kei­nen Umstän­den ohne schrift­li­che Zustim­mung des GC zu gewerb­li­chen Zwe­cken umfunk­tio­niert wer­den, um in den Räu­men Rechts­ge­schäf­te zu täti­gen. Hier­bei gilt obi­ges Kün­di­gungs­recht analog.

8. Sons­ti­ges

Tie­re kön­nen im GC mit­ge­führt wer­den. Dies bedarf der aus­drück­li­chen vor­he­ri­gen Geneh­mi­gung des GC. Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen die­ser AGB berührt nicht die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen. Anstel­le einer unwirk­sa­men Bestim­mung tritt eine, ihrem wirt­schaft­li­chen Gehalt mög­lichst nahe kom­men­de wirk­sa­me Rege­lung. Glei­ches gilt für etwa­ige Ver­trags­lü­cken. Der Erfül­lungs­ort und der Gerichts­stand ist Konstanz.