Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Gästehaus Centro (GC)
1. Abschluss eines Vertrages
Die AGB gelten mit der Buchung als anerkannt. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer oder andere Leistungen bestellt und zugesagt sind. Der Abschluss des Beherbergungs-vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
2.1. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. 2.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Eine Inanspruch-nahme der Zimmer über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Rezeption. In diesem Fall ist eine vollständige Buchung incl. Bestätigung vorzunehmen.
3. Leistungen
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten einer Kategorie. Jede Unteroder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des GC. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das GC ohne Rücksprache über optionsgebuchte Zimmer und Leistungen frei verfügen. Die Preise verstehen sich pro Zimmer und Übernachtung, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon werden bekannt gemacht.
4. Zahlungen
4.1. Das Entgelt für alle gebuchten Leistungen ist sofort bei Anreise gesamt fällig. Bei längerfristiger Buchung – mehr als 10 Tage – wird ab Wochenfrist jeweils die kommende Kalenderwoche sofort fällig.
4.2. Das GC kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Haus vorbehalten.
4.3. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarte ist dem GC in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Haus angezeigt wird.
5. Stornierungen
5.1. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Gästezimmern oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
- a) Bis 5 Tage vor Ankunft kostenfrei
- b) Bis 3 Tage vor Anreise 12.00 Uhr, 70 % der vereinbarten Leistung
5.2. Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen werden noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das GC ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
5.3. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, ob überhaupt kein, oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Haftung
6.1. Der Gast haftet gegenüber dem GC für die von ihm verursachten Schäden. Das GC haftet gegenüber dem Gast bzw. Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das GC haftet gegenüber dem Gast nur nach Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur nach den Bestimmungen des BGB ( maximal bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3000 Euro).
6.2. Die Möbeltresore in den Zimmern bieten eine verbesserte Aufbewahrungsmöglichkeit. Eine Haftung des GC für eingeschlossene Sachen oder Bargeld oder Wertgegenstände wird jedoch weder für Aufbewahrung im Zimmer noch im Möbeltresor übernommen. Die Haftung des GC für Vorsatz bleibt unberührt.
7. Kündigung
Falls ein Veranstalter oder Gast ohne Zustimmung vom GC öffentlich wirbt, gleiches gilt für Einladung zu Vorstellungsgespräche bzw. zu Verkaufsveranstaltungen so steht in diesen Fällen dem GC das Recht auf Kündigung zu. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem GC ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische und ethnische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das GC den begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen, kann das GC das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen. Anspruch auf die vereinbarte Vergütung steht dem GH Centro auch im Kündigungsfalle zu. Die reservierten Räume dürfen unter keinen Umständen ohne schriftliche Zustimmung des GC zu gewerblichen Zwecken umfunktioniert werden, um in den Räumen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Hierbei gilt obiges Kündigungsrecht analog.
8. Sonstiges
Tiere können im GC mitgeführt werden. Dies bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des GC. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Konstanz.